1. BB RADIO vermarktet im eigenen Namen und für eigene Rechnung Werbesendungen auf der Grundlage
der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB, deren Geltung der Auftraggeber mit Erteilung
des Auftrags anerkennt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt
BB RADIO nicht an, es sei denn, BB RADIO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
2. Erfasst der Auftrag auch Internet-Werbemaßnahmen, so gelten diese AGB, soweit auf Internetwerbung
anwendbar, entsprechend. Insbesondere gelten entsprechend Ziffer 1, Ziffer 3 bis 5, Ziffer 10 bis 24.
3. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme des Auftrags durch BB RADIO zustande, die nur wirksam ist, wenn
sie in Textform erfolgt (einschließlich Telefax oder E-Mail, wobei eine elektronische Signatur nicht
erforderlich ist, im Folgenden "Textform"). BB RADIO ist berechtigt, Aufträge nationaler Werbekunden an
die entsprechenden nationalen Vermarkter weiterzuleiten.
4. BB RADIO trägt dafür Sorge, dass sämtliche werblichen Inhalte entsprechend den geltenden rechtlichen
Bestimmungen als solche gekennzeichnet werden. BB RADIO behält sich vor, Werbeaufträge abzulehnen,
insbesondere wenn der Inhalt der Werbung gegen rechtliche Bestimmungen, die ZAW-Werberichtlinien,
behördliche Vorgaben oder gegen die Interessen von BB RADIO verstößt. Dies gilt entsprechend für die
Stornierung bereits rechtsverbindlich geschlossener Werbeaufträge. Bei rechtsverbindlich geschlossenen
Werbeverträgen behält sich BB RADIO ferner vor, diese wegen der Herkunft, des Inhalts oder der Form,
häufiger Wiederholungen oder der technischen Qualität des Werbematerials sowie insbesondere aus
programmlichen Gründen zu stornieren. Programmlicher Grund können auch negative Reaktionen von
Zuhörern, Wettbewerbern oder Behörden oder die Abmahnung der Werbesendung sein. Die Gründe für die
Ablehnung einer Ausstrahlung werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftraggeber hat
Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen, soweit sie noch nicht durch Ausstrahlungen des
Werbematerials verbraucht sind. Hinsichtlich der Behandlung von Rabatten gilt Ziffer 14. Darüber hinaus
können gegenüber BB RADIO keine Ansprüche geltend gemacht werden.
5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erforderlichen Unterlagen und die sendefähigen Werbematerialien
bis 14 Tage vor dem jeweiligen Ausstrahlungstermin an BB RADIO zu liefern. Liefert der Auftraggeber
später, kann BB RADIO die termingerechte Ausstrahlung nicht gewährleisten. BB RADIO ist berechtigt,
jedoch nicht verpflichtet, die Unterlagen und Werbematerialien auf Verwendbarkeit/Sendetauglichkeit zu
überprüfen und Veränderungen vorzunehmen, soweit dies zur Anpassung an die Sendenorm erforderlich ist.
Überprüft BB RADIO die Unterlagen/ Werbematerialien und stellt dabei deren Unbrauchbarkeit fest, so wird
BB RADIO den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. BB RADIO ist berechtigt,
eingesandte Werbespots in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
6. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil der Auftraggeber Unterlagen,
Texte, Sendekopien oder sonstige für die Ausstrahlung notwendige Werbematerialien verspätet, qualitativ
mangelhaft oder falsch gekennzeichnet BB RADIO zur Verfügung gestellt hat, so bleibt der vertraglich
vereinbarte Vergütungsanspruch von BB RADIO unberührt. Ein Recht zur kostenfreien Ersatzausstrahlung
besteht für den Auftraggeber nicht. Bei fernmündlich oder fernschriftlich durchgegebenem Text liegt das
Risiko für etwaige Übermittlungsfehler beim Auftraggeber.
7. Die vereinbarten Sendezeiten sind Circazeiten. Eine Gewähr für die Sendung in bestimmten
Werbeblöcken innerhalb einer Sendestunde oder in bestimmter Reihenfolge kann nicht gegeben werden –
es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich schriftlich vereinbart. BB RADIO wird sich bemühen,
Wünschen des Auftraggebers nach Konkurrenzausschluss Rechnung zu tragen.
8. Fällt eine Werbesendung wegen programmtechnischer Störungen, höherer Gewalt oder sonstiger von BB
RADIO nicht zu vertretender Umstände aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder
nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich hierbei lediglich
um eine unwesentliche zeitliche Verschiebung.
9. Findet die Ausstrahlung eines Werbespots nicht ordnungsgemäß statt, ohne dass dies auf den
Auftraggeber zurückzuführen wäre, und wird dadurch die Werbewirkung nicht unerheblich beeinträchtigt, so
hat der Auftraggeber Anspruch auf Ersatzausstrahlung, sofern er BB RADIO die nicht ordnungsgemäße
Ausstrahlung innerhalb von zwei Wochen schriftlich unter genauer Bezeichnung der Mängel anzeigt.
10. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er sämtliche zur Verwertung der gelieferten Werbematerialien im
Rundfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte geistigen Eigentums innehat und
hierüber verfügen kann. Er gewährleistet, dass durch die Ausstrahlung keine Rechte Dritter verletzt werden.
Der Auftraggeber stellt BB RADIO von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der
Rechtsverteidigung in diesem Zusammenhang frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, BB RADIO die für die
Abrechnung mit der GEMA/GVL notwendigen Angaben vorab mitzuteilen. Fehlen die GEMA-/GVL-Angaben,
geht BB RADIO davon aus, dass der Werbespot keine GEMA-/GVL-pflichtigen Bestandteile enthält. Der
Auftraggeber räumt BB RADIO alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
11. Umfasst der Auftrag (auch) die Beteiligung von BB RADIO an einer Veranstaltung des Auftraggebers, so
bleibt der Auftraggeber als Veranstalter voll verantwortlich. Dies umfasst beispielsweise, dass der
Auftraggeber für etwaige behördliche Genehmigungen, die Anzeige und Abführung von GEMA-/GVLGebühren
etc. Sorge trägt.
12. BB RADIO haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet BB RADIO nur im
Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Fahrlässigkeit ist begrenzt auf den
vorhersehbaren Schaden bis zu einer Höhe des Dreifachen des Mindestauftragswertes. Vorstehende
Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Haftung für Leib und Leben sowie für eine Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz.
13. Aufträge werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde, entsprechend der zum Zeitpunkt der
Ausstrahlung gültigen Preisliste von BB RADIO abgewickelt. Die Berechnung der Einschaltpreise erfolgt auf
der Grundlage der tatsächlich ausgestrahlten Spotlänge, mindestens aber auf Basis der gebuchten
Spotlänge. Tarifänderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber bekannt
gegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tarifänderungen vom
Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch BB RADIO gegenüber unverzüglich nach Bekanntgabe der
Tarifänderungen schriftlich mitzuteilen.
14. Auf die jeweils gültigen Preise werden Nachlässe laut Rabattstaffel bei Rechnungslegung gemäß dem
vereinbarten Auftragsvolumen gewährt. Spätestens am Ende des Kalenderjahres werden gewährte
Nachlässe laut effektiv erreichter Rabattstaffel überprüft und nachvergütet bzw. nachberechnet.
Konzernrabatte werden gewährt, sofern eine entsprechende Organschaft glaubhaft nachgewiesen wird.
Verbundwerbung wird nach besonderer Vereinbarung mit BB RADIO durchgeführt.
15. Von BB RADIO anerkannte Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten – sofern sie ihren Auftraggeber
werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können – eine Agenturvergütung in
Höhe von 15 % auf die Netto-Auftragssumme des Auftraggebers.
16. Rechnungen werden als Sammelrechnung pro Monat nach der ersten Ausstrahlung für den gesamten
Kalendermonat erstellt. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung für Paketvereinbarungen wird gesondert
vereinbart. Die Rechnungen von BB RADIO gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht
innerhalb von zehn Tagen nach Zugang schriftlich widersprochen hat. Die Rechnungen werden 14 Tage
nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.
17. BB RADIO kann nach eigenem Ermessen Vorauszahlung verlangen. BB RADIO wird bei der
Entscheidung die berechtigten Belange des Auftraggebers berücksichtigen. Bei berechtigten Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers (beispielsweise bei Zahlungsverzug, bei mangelnder Kreditwürdigkeit,
bei Aufnahme in ein Schuldnerverzeichnis oder bei Bestätigung der Zahlungsunfähigkeit von dritter Seite)
behält sich BB RADIO das Recht vor, auch nach der ersten Ausstrahlung die Ausstrahlung weiterer
Werbespots von der Vorauszahlung der für den gesamten Auftrag vereinbarten Vergütung abhängig zu
machen und die Ausstrahlung bis zur Vorauszahlung zurückzuhalten. Kommt der Auftraggeber dem nicht
nach und finden daher die nachfolgenden Ausstrahlungen nicht oder verspätet statt, so kann der
Auftraggeber hieraus keine Ansprüche, insbesondere keine Schadensersatzansprüche, gegen BB RADIO
herleiten. BB RADIO wird die ihr durch die Rückstellung entstandenen Schäden dem Auftraggeber in
Rechnung stellen.
18. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so kann BB RADIO Verzugszinsen in Höhe von acht
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen.
19. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers besteht nicht. Über etwaige Gesuche des Auftraggebers kann BB
RADIO frei entscheiden. Bittet der Auftraggeber weniger als vier Wochen vor der (Erst-)Ausstrahlung um
Stornierung des Auftrags, so wird – falls BB RADIO der Bitte nachgibt – eine Stornogebühr in Höhe von
30?% des Bruttoauftragswertes fällig.
20. Wünscht der Auftraggeber – unabhängig von einem Rücktritt von dem Auftrag –, dass die Ausstrahlung
eines Werbespots unterbleibt, so wird BB RADIO, soweit dies noch möglich ist, diesem Wunsch Folge
leisten. Der Anspruch von BB RADIO auf Zahlung des vereinbarten Preises bleibt davon unberührt, es sei
denn, BB RADIO konnte den frei gewordenen Sendeplatz anderweitig vergeben. In diesem Fall hat der
Auftraggeber nur eine etwaige Preisdifferenz zu tragen.
21. BB RADIO wird die überlassenen Daten, Manuskripte und Tonträger des Auftraggebers bis zu drei
Monate nach Beendigung des Auftrags aufbewahren. Für sonstige Unterlagen gilt diese Aufbewahrungsfrist
nur, wenn der Auftraggeber dies bei deren Übersendung ausdrücklich schriftlich verlangt hat, anderenfalls
trifft BB RADIO insoweit keine Aufbewahrungspflicht. Auf Wunsch des Auftraggebers, innerhalb der
Dreimonatsfrist, wird BB RADIO die aufbewahrten Daten, Manuskripte, Tonträger sowie gegebenenfalls
sonstigen Unterlagen dem Auftraggeber auf dessen Kosten und Gefahr zusenden. Äußert sich der
Auftraggeber bis zum Ablauf der Dreimonatsfrist nicht, so ist BB RADIO berechtigt, die aufbewahrten Daten,
Manuskripte, Tonträger und gegebenenfalls sonstigen Unterlagen zu vernichten.
22. Auf eine Werbeeinschaltung bei BB RADIO darf in anderen Werbemitteln nur dann Bezug genommen
werden, wenn dabei klargestellt wird, dass es sich bei der Werbeeinschaltung nicht um eine Ausstrahlung im
allgemeinen Hörfunkprogramm, sondern um eine Ausstrahlung im Werbehörfunk handelt. Formulierungen,
die die Werbesendungen mit dem ausstrahlenden Sender in Verbindung bringen, sind nicht gestattet.
23. Änderungen und Ergänzungen zu einem Auftrag bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung
des Textformerfordernisses.
24. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Potsdam. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: August 2010
Service
AGB der IR Media Ad GmbH und BB RADIO Länderwelle Berlin/Brandenburg GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der BB RADIO Länderwelle
Berlin/ Brandenburg GmbH & Co. KG und der BB RADIO Lokalwellen
Brandenburg GmbH & Co. KG
(im Folgenden BB RADIO genannt)














