Sind alle Gutscheine drei Jahre gültig? Stimmt es, dass Eltern immer für ihre Kinder haften?
Solche Rechtsmythen klären wir für Sie auf.
Hier erhalten Sie die Antworten ...
- 1. Gutscheine, Rechtsanwalt Patrick Stach (Kleinert Rechtsanwälte in Potsdam): Gutscheine sind immer 3 Jahre gültig.
- 2. Garderobe: Rechtsanwältin Felicitas Kneip (Kleinert Rechtsanwälte in Potsdam): Für die Garderobe muss nicht gehaftet werden, wenn im Restaurant oder in der Bar ein entsprechendes Schild angebracht ist.
- 3. Rückgaberecht: Rechtsanwältin Felicitas Kneip (Kleinert Rechtsanwälte in Potsdam): Ich kann Sachen, die ich gekauft habe immer umtauschen, solange ich den Kassenzettel aufhebe.
- 4. Mahnung: Rechtsanwältin Felicitas Kneip (Kleinert Rechtsanwälte in Potsdam): Ich muss 3 mal gemahnt werden, bevor ich vor Gericht gebracht werden kann.
- 5. Bezahlen: Rechtsanwältin Felicitas Kneip (Kleinert Rechtsanwälte in Potsdam): Ich kann mit so vielen Münzen bezahlen, wie ich will.
- 6. Beamtenbeleidigung: Rechtsanwältin Felicitas Kneip (Kleinert Rechtsanwälte in Potsdam): Wer einen Polizisten beschimpft, macht sich wegen Beamtenbeleidigung strafbar.
- 7. Halteverbot: Rechtsanwältin Felicitas Kneip (Kleinert Rechtsanwälte in Potsdam): Im Halteverbot darf man ausschließlich zum Be- und Entladen anhalten und danach auch nur max. 3 Minuten stehenbleiben.
- 8. Ausweispflicht: Rechtsanwältin Felicitas Kneip (Kleinert Rechtsanwälte in Potsdam): Man muss seinen Personalausweis immer dabei haben, ansonsten droht ein Bußgeld.
- 9. Zeche prellen: Rechtsanwältin Felicitas Kneip (Kleinert Rechtsanwälte in Potsdam): Wenn nach 30 min und mehrmaliger Forderung keine Rechnung im Restaurant kam, kann ich ohne zu zahlen gehen.















